Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bewerber der International Business Services GmbH
Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes:
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird hier auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Bewerber*in, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
§1 Allgemeines
Die Arbeitsvermittlung wird unter Einhaltung aller gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen durchgeführt.
Alle vom Bewerber erhaltenen Informationen und Unterlagen werden vertraulich behandelt und ausschließlich
zu Zwecken der Vermittlungstätigkeit verwendet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Vermittlung.
Die Vermittlungsagentur wird im folgenden IBS GmbH genannt.
§2 Dienstleistung des Vermittlers
Die IBS GmbH übernimmt im Rahmen der Arbeitsvermittlung für den Bewerber die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle.
Die Dienstleistung der IBS GmbH umfasst alle Leistungen, die zur Vorbereitung und Durchführung der Vermittlung
erforderlich sind, im Besonderen folgende Punkte:
Mit Eingang der Bewerbungsunterlagen erteilt der Bewerber der IBS GmbH den Auftrag zur Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis und erkennt die AGB´s der IBS GmbH in vollem Umfang an. Der Bewerber verpflichtet sich, alle im Rahmen dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
§3 Pflichten des Bewerbers
Der Bewerber gewährleistet die Richtigkeit der gemachten Angaben zu seiner Person sowie die Richtigkeit der vorgelegten Urkunden und Zeugnisse. Der Bewerber gestattet seine der IBS GmbH überlassenen Informationen und Unterlagen zu Zwecken der Vermittlungstätigkeiten zu verwenden und an ihre Mandanten weiterzuleiten.
Der Bewerber ist verpflichtet, sämtliche ihm von der IBS GmbH überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zwecke der Findung des eigenen Arbeitsplatzes zu verwenden. Der Bewerber ist weiterhin verpflichtet bei Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages bei einem durch die IBS GmbH vermittelten Unternehmen umgehend die IBS GmbH darüber zu informieren.
Entfällt der Vermittlungsbedarf, ist die IBS GmbH ebenfalls durch den Bewerber unverzüglich zu informieren.
§4 Vergütungsanspruch
Die Vermittlung ist für den Bewerber in jedem Falle kostenfrei. Das Vermittlungshonorar wird ausschließlich vom Arbeitgeber getragen.
§5 Haftung
Der Bewerber trägt mit Abschluss des Arbeitsvertrags mit dem Unternehmen die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. Die IBS GmbH schuldet weder Anspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung noch auf Rechtsberatung.
§6 Datenschutz
Die IBS GmbH speichert personenbezogene Daten bis zu max. 6 Monaten, verarbeitet diese und gibt sie an Dritte weiter, soweit es im Rahmen der Arbeitsvermittlung notwendig oder sinnvoll ist. Hierzu erklärt der Arbeitssuchende sein Einverständnis. Der Arbeitssuchende willigt ein, dass die dem Vermittler zugesandten Bewerbungsunterlagen bis zur Vernichtung bei diesem verbleiben. Der Bewerber erklärt mit Zusendung der Bewerbungsunterlagen sein Einverständnis, dass seine Bewerbungsunterlagen in nicht anonymisierter Form unseren Mandanten zur Verfügung gestellt werden zum Ziel einer erfolgreichen Vermittlung.
Der Bewerber erteilt uns bei einer erfolgreichen Vermittlung die Genehmigung sämtliche Daten und Unterlagen beim neuen Arbeitgeber abzufragen oder anzufordern und entbindet den Arbeitgeber hiermit ausdrücklich von allen Geheimhaltungs- oder sonstigen vertraglich oder gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten sowie vom Datenschutz. Diese Daten werden für die Rechnungslegung an den Arbeitgeber benötigt. Dies gilt ebenfalls, wenn es zu einer Beschäftigung, etwa als Freiberufler oder Berater kommt.
§7 Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, sämtliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§8 Wirksamkeit
Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Schöneck und der Gerichtsstand ist Hanau.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten ein oder mehrere Regelungen dieses Vertrages nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so
wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Regelungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten kommen.
Stand: Mai 2024